PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen - ist ein vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziertes Stipendienprogramm. Die Mittel werden Hochschulen zur Förderung der Mobilität von Studierenden zur Verfügung gestellt, um ihnen Semesteraufenthalte an Zielorten zu ermöglichen, die in keinem anderen strukturierten DAAD-Programm gefördert werden können.
Gefördert werden können alle Bachelor- und Masterstudierenden,
- die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
- die Deutschen gemäß § 8 Absatz1 Ziffer 2ff, Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Den Wortlaut finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de
- sowie nichtdeutsche Studierende der bbw Hochschule, wenn sie in einem Studiengang mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der bbw Hochschule zu erreichen
- mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Studienjahr im Bachelorstudiengang absolviert haben. Masterstudierende können sich schon am Anfang Ihres Studiums bewerben.
Für die in 2. und 3. beschriebenen Personen sind Aufenthalte im Heimatland nicht förderbar.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Länder/Regionen, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung besteht.
Bewerbungsfristen sind 1. Mai und 1. Dezember für das jeweils darauffolgende Semester.
Für Studierende, die aufgrund von Behinderung im Ausland Mehrkosten tragen müssen, können Mittel im Rahmen von Sonderbedarf beantragt werden. Bitte sprechen Sie uns an.
Studium
Semester- und Forschungsaufenthalte, an einer anerkannten Hochschule werden bis zu vier Monate gefördert. Die Höhe der Stipendienraten ist abhängig vom Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD, in den meisten Ländern 300,- pro Monat. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Für Semesterstipendien im ERASMUS-Raum können Sie sich nur bewerben, wenn keine ERASMUS-Kooperation besteht oder keine ERASMUS-Förderung möglich ist.
Zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen füllen Sie bereits vor Abreise ein Learning Agreement aus. In das Learning Agreement tragen Sie Kurse ein, die Sie an Ihrer Gasthochschule voraussichtlich belegen. Die Module sowie Modulbeschreibungen finden Sie meistens auf der Homepage der Gasthochschule. Mit den (übersetzten) Modulbeschreibungen können Sie im Prüfungsmanagement klären, ob Ihnen die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen an der bbw Hochschule anerkannt werden. Mit dem Learning Agreement vereinbaren Sie Ihre Lernziele und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Das Learning Agreement muss im Prüfungsmanagement unterschrieben werden.
Praktikum
Praktika können mit Stipendienraten bis zu vier Monate oder Fahrtkostenzuschuss gefördert werden. Ausnahmen sind Praktika im ERASMUS-Raum: EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei sowie in Organisationen aus dem DAAD-Praktikantenprogramm. Bezahlte Praktika bei einer Vergütung von 500,- 1.000,- werden mit einer Reisekostenpauschale gefördert. Praktika mit einer Vergütung ab 1.000,- werden nicht gefördert. Die Pauschalenhöhe beträgt in den meisten Ländern 300,- pro Monat.
Bewerbung
Das detaillierte Bewerbungsverfahren erfahren Sie im International Office der bbw Hochschule. Zur Vorbereitung finden Sie hier eine Liste der von Ihnen vorzubereitenden Unterlagen:
- Lebenslauf (
Europass-Vorlage)
- Motivationsschreiben (Sinnhaftigkeit der geplanten Mobilität in Bezug auf den Studieninhalt)
- Leistungsnachweise
- Gutachten/Empfehlungsschreiben eines bbw Hochschullehrers
- Bei Studium: Nachweis Sprachlevel und Learning Agreement
- Bei Sprachkursen: Bestätigung des Anbieters, Auflistung der Stunden/Kurszeiten
- Bei Fachkursen: Bestätigung der Gastinstitution bzw. des Anbieters
- Bei Praktikum: Praktikumsvertrag (mit Informationen über Dauer und ggf. Vergütung)
Kann nachgereicht werden, wenn sie zur Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt.
Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen und vollständig ausgefüllte Formulare.
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt aufgrund der Qualität des Motivationsschreibens (Sinnhaftigkeit des Vorhabens, Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt), der bisher erbrachten Studienleistungen und der erforderlichen Sprachkenntnisse, des Empfehlungsschreibens sowie unter Berücksichtigung von sozialem und gesellschaftlichem Engagement (an der Hochschule oder im privaten Bereich).
Eine Auswahlkommission erstellt nach Sichtung aller eingereichten Unterlagen basierend auf einem Punktevergabesystem eine Rangliste. Entsprechend der Platzierung innerhalb der Rangliste je Mobilität, werden die vorhandenen Mittel verteilt. Bewerber und Bewerberinnen, die aufgrund der begrenzten Mittel keine Förderung bekommen können, werden auf der Rankingliste als "Nachrücker" geführt.
Mehrfachförderung
Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master) einmal gefördert werden.
Kombinierbarkeit mit anderen Stipendien und BAföG-Leistungen
- DAAD Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
- Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderung können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
- Eine Förderung mit PROMOS ist nicht möglich, wenn mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland derselbe Förderzweck verfolgt wird. Die PROMOS-Förderung ist bei möglichen anderen Stipendienträgern anzugeben.
- Studierende, die ein PROMOS-Stipendium erhalten, müssen die dieses dem zuständigen Auslands-BAföG-Amt mitteilen. Bei Bezug von AuslandsBAföG sind bis zu 300,- einer monatlichen Teilstipendienrate anrechnungsfrei.
Wird über das BAföG eine Reisekostenpauschale gezahlt, ist eine Reisekostenförderung über PROMOS nicht möglich.
Versicherung
Kümmern Sie sich rechtzeitig um ausreichenden Versicherungsschutz. Bitte erkundigen Sie sich, welche Krankenversicherung Sie für Ihr Zielland benötigen und lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Der DAAD bietet Studierenden die Möglichkeit einer Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den
Gruppentarif des DAAD an. Informationen zu den Tarifen finden Sie auf der Internetseite des DAAD.
Hinweis
Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des in der Stipendienzusage festgelegten Förderzeitraums für das betreffende Land oder die die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des
Auswärtigen Amtes besteht. Wird nach Beginn des Aufenthaltes eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen Austauschstudierende/Stipendiat*innen ausreisen und dies melden. Eine eventuelle Förderung darf danach nicht fortgeführt werden. Alle Austauschstudierende/Stipendiat*innen sollen sich grundsätzlich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren lassen ("
Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland").