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Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:
Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm
Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Bis zum Jahr 2020 sollen rund zwei Millionen Studierende von Erasmus+ profitieren, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. Praktika im Ausland sind künftig auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Master-Studium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt.
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätsaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (27 EU-Länder, Großbritannien, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Erasmus+ Policy Statement
Das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ (2021 - 2027) löst 2021 das vorhergehende Erasmus+ Programm (2014 - 2020) ab. Die Voraussetzung für die Teilnahme der Universität am Erasmus-Programm ist eine gültige Erasmus Charter for Higher Education (ECHE), die von der EU-Kommission vergeben wird, sowie die Verpflichtung auf ein
Erasmus Policy Statement
zur Hochschulpolitik.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021-2027 (hiernach "das Programm" genannt") teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Die bbw Hochschule hat die Erasmus-Charta für die Programmlaufzeit 2014-2020, sowie für 2021-2027 erhalten.
Für folgendes Partnerland/folgende Partnerhochschule können Fördermittel über Erasmus+ beantragt werden:
Russland - National Research University - Higher School of Economics (HSE)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
---|---|---|
Deutschland | Partnerland | 650 EUR pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 800 EUR pro Monat |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
---|---|---|---|
Deutschland | Partnerland | 160 EUR pro Tag | 112 EUR pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 120 EUR pro Tag | 84 EUR pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50 53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail:
erasmus@daad.de
Homepage:
www.eu.daad.de
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