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Personalmobilität Finanzierung

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Seit dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
  • Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
  • Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
  • Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
  • 100 km - 499 km mit 180 EUR
  • 500 km - 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km - 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km - 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km - 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR